Grundeinkommen + Würde

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. (Grundgesetz (GG) Art.1)

Ich gestehe ehrlich – und frei von jeder Ironie – jedesmal ergriffen zu sein, wenn ich das so lese.

Das ! …. ist ein gewaltiges Versprechen.

Ich / Wir verstehe(n) unter der Würde eines Menschen das Wesen und den innersten Kern einer Person bestehend aus Selbstbewusstsein, Selbstachtung, Selbstbestimmung, den von ihr aus sich selbst heraus zugemessenen Eigenwert / Selbstwert. Dies macht die Person zunächst zum Individuum, aber die Interaktion zu anderen Individuen – mit dem gesellschaftlichen Leben –  machen die Person zum sozialen Wesen mit Zugehörigkeitsbedürfnis und Fähigkeit zur Empathie.

Eine körperliche, geistige aber – der Vollständigkeit halber – und sowohl der Erfahrung und den Fakten folgend – auch eine ökonomische „Unzulänglichkeit“ die den Zugang zu resp. die Teilhabe an einem normalen gesellschaftlichen Leben erschwert oder sogar zur Ausgrenzung führt ist eine Missachtung der Würde des Betroffenen und in allen Belangen tief verletzend.

bundesadler gg art1

Mit Paarung, Nahrungskampf und gesellschaftlichem Leben einhergehend sind auch die Merkmale „Konkurrenz“ und „Nutzen“ die zu einer Wertzuweisung führen, die umso klarer wurde, je arbeitsteiliger die Welt wurde. Beweise Deinen Wert, finde Deinen Platz. Bist Du ein guter Jäger ? Bist Du ein guter Schmied ? Hast Du Arbeit ?

urmenschen

Unsere arbeitsteilige Welt wurde automatisch zu einer ökonomischen Welt, weil Tauschmittel irgendwann im Laufe der Entwicklung abstrakt werden mussten, um mit steigender Arbeitsteiligkeit eine generelle Austauschbarkeit für Güter und deren jeweils unterschiedlicher Bewertung darstellen zu können. Damit kam das Konzept Geld in die Welt. 

Ohne Geld als ultimatives, da allgemein akzeptiertes Tauschmittel ist also eine Teilhabe an einer ökonomischen Welt nicht möglich. Das ist in letzter Konsequenz sogar existenzbedrohlich.

Damit ist also die Erfindung der Arbeitsteiligkeit unser Sündenfall durch den wir unsere Unschuld verloren haben – nur weil irgendwann einer auf die Idee kam zu sagen … „geh´ Du jagen, ich mach Feuer“….. und was ist bis heute draus geworden…?

… u.a. die über Jahrtausende antrainierte und tief verinnerlichte Kausalkette

Keine Arbeit => kein Geld => kaum (keine) Sozialkontakte => kein Futter => keine Existenz

In der modernen Wellt wurde das erkannt und es kam zu Ideen wie Sozialstaat mit Sozialamt und Sozialversicherung was mit Blick auf die Ausführungen bis hierher nur logisch und konsequent ist, da in „freier“ Anwendung von GG Art 1 „der Schutz des Individuums vor ökonomischer Unzulänglichkeit“ eine Verpflichtung des Staates ist….. und dieser bemüht er sich ja auch „nach Kräften“ nachzukommen durch …

    • Arbeitslosengeld
    • Bürgergeld ( je nach Regierung anders benannt und ausgestattet)
    • Wohnberechtigungsscheine
    • Zweckgebundene Zuschüsse aller Art
    • Subventionen
    • Investitionsanreize
    • usw.

… Kompromisse die hinter der Idee eines Grundeinkommens zurückbleiben, da sie vielfach mit Bettelei und Almosen assoziiert werden oder an Bedingungen gebunden sind und daher mit dem Selbstwert der Bedürftigen nur der Not gehorchend in Einklang zu bringen sind.

Mit einem bedingungslosen, kompromisslosen Grundeinkommen löst sich die o.g. Kausalkette auf. 

Es entsteht Freiheit. 

Entscheidungen laufen nicht mehr Gefahr nur aus ökonomischem Druck getroffen zu werden. Nicht Arbeit / Leistung begründet Würde, sondern Würde ermöglicht Leistung. 

Alter bedeutet nicht länger Unsicherheit, sondern Zeit.

Aber auch ein solches Grundeinkommen“ – egal in welcher Gestaltung und Ausprägung – wäre nur staatlicherseits „nach dessen Kräften“ zu bewirken.

Nach Kräften heisst aus Steuervolumen… neben all den anderen staatlichen Aufgaben … und wenn das nicht reichen sollte, durch Kreditaufnahme ….

…. und die Rückzahlung dieser Kredite erfolgt dann …. neben all den anderen staatlichen Aufgaben …. aus zukünftigen Steuern … und wenn das nicht reichen sollte durch zukünftige Kredite … und die Rückza ….. oh, deja-vu

adler truhe und zwerge

Meiner Auffassung nach ist es im verpflichtenden Auftrag von Art. 1 GG und ebenso präventiv zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit angesichts als wahrscheinlich möglich befürchteter, technologiebedingter erheblicher Arbeitsplatzverluste erforderlich, die Einrichtung eines Grundeinkommens aus Mitteln des Staates zu prüfen, vorzubereiten und … erforderlichenfalls … zu vollziehen, um für alle Bürger und aufenthaltsberechtigten Personen innerhalb des Staatsgebietes die Existenz und angemessene Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen die keiner bzw. keiner dazu ausreichend einkommenserzielenden Tätigkeit nachgehen.

Das ist keineswegs „linksradikal“ oder „sozial-utopisch“.

Das ist lediglich die Konsequenz aus der Argumentationsführung bis hierher….und ein Szenario zu prüfen und Maßnahmen vorzubereiten sind keine „Revolution“. Die erdachten und vorbereiteten Maßnahmen aber erforderlichenfalls bei Bedarf dann umsetzen zu können, wird dann ein Segen sein.

Überforderung des Staates ?

Was ist, wenn der Staat im bisherigen System dadurch nicht nur an seine Grenzen käme, sondern schlicht überfordert ist ?

Wo denken wir da gerade drüber nach ?

Ich modelliere mal als Arbeitshypothese !!!

  • Auskömmliches Grundeinkommen für alle deutschen Staatsangehörige überall und anerkannte Aufenthaltsberechtigte innerhalb des Staatsgebietes (ab 16.Lebensjahr 100%, bis 15 Lebensjahr 50%)
  • Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz an o.g. Alle, …. unbeachtlich ob bedürftig oder nicht, ob in Beschäftigung oder Selbstständigkeit oder ob vermögend – damit entfallen Nachweis der Bedürftigkeit und Prüfung. Es bleibt den Vermögenden etc. unbenommen empfangene Leistungen wieder an den Staat zu spenden.
  • Die Auszahlung erfolgt durch den Staat / das Finanzamt an Steuer ID oder Sozialversicherungsnummer o.ä. über im Wesentlichen bereits bestehende Verwaltungssysteme
  • Das Grundeinkommen ist steuerfrei und unpfändbar
  • Es wirkt als Steuerfreibetrag bei Kombination mit weiteren Einkünften, die dann allerdings der Besteuerung unterliegen
  • Im Gegenzug entfallen alle in Geld ausgezahlte Sozialleistungen – über die Sachleistungen wäre noch zu diskutieren
  • Das Sozialamt wäre aufzulösen, sofern nicht eine Restverwaltung für etwaige Sachleistungen oder z.B. das Jugendamt o.ä. erforderlich ist oder nicht in ein anderes Ressort umgegliedert werden kann
  • Das Arbeitsamt wäre aufzulösen, sämtliche Leistungen entfallen. Ein Vermittlung von Arbeitsplätzen zur Kombination mit dem Grundeinkommen wird rein privat organisiert
  • Die Renten werden durch das Grundeinkommen ersetzt. Diejenigen die Rentenansprüche betraglich oberhalb des Grundeinkommens haben erhalten die mtl. Differenz bis zum Tod weiterhin. Mit dem Tod des letzten Bezugsberechtigten endet das alte System.
  • Die Rentenversicherung wird aufgelöst
  • Alle Sozialversicherungsbeiträge entfallen sowohl für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber
  • Alle Krankenversicherungen (aktuell 93 gesetzliche + ca 42 private) werden zusammengeführt und in einer einheitlichen Versicherung neu strukturiert, dadurch wir der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert
  • Es wäre zu überlegen, ob Leistungen wie „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“ angesichts des Grundeinkommens erhalten bleiben sollen ( m.E. nicht erforderlich ) und ob es dazu Härtefallregelungen gibt.
  • Die Krankenversicherungsprämien – akt. Ca 375 Mrd. – werden vom Staat übernommen
  • Der Umbau des Systems darf m.E. nicht länger dauern als 5 – max 10 Jahre.

Welcher Bedarf wäre zu diskutieren ?

a.) Der Staat (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) definiert bei der Modellierung des Bürgergeldes auf Basis eines „statistischen Warenkorbs“ ein sogenanntes „sozio-kulturelles Existenzminimum“. 

Dieses umfasst:

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Haushaltsenergie
  • Körperpflege
  • Mobilität im Alltag
  • minimale kulturelle Teilhabe
  • Regelsatz 2024/2025 => 563 € / Monat für Alleinstehende 
  • zzgl. Miete und Heizung

Das bedeutet die Mindestuntergrenze, nicht „gutbürgerliches Leben“.

b.) Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) modelliert ein „Mittelschicht-Budget / gesellschaftliche Teilhabe“ das für ein „normales gutbürgerliches Leben“ angemessen ist

  • eigene Wohnung
  • Auto
  • Urlaub
  • Rücklagen
  • Altersvorsorge
  • kulturelle Aktivitäten
  • In Höhe von ca. 1.850,- € netto / Monat. Das liegt deutlich über dem Existenzminimum.

Zu beachten ist, dass i.V.z. Bürgergeld, hier Miete und Heizung beinhaltet sind, d.h. in Praxis ist der Aufwandsunterschied zum Bürgergeld vermutlich deutlich geringer.

Weitere Varianten sind denkbar ( Städtischer Raum, ländlicher Raum, mit PKW, ohne PKW usw.)

OK …. Gehen wir zunächst mal überschlägig ins Modell um ein Gefühl für die Dimensionen zu kriegen und schauen uns Grundmechanismen, Fakten und Stellschrauben an.

Bedarf pro Person ab 16 Jahre soll sein 1.500,- €  / bis 16 Jahre 750,- € jeweils pro Monat. Der Bedarf ist „gegriffen“ zwischen den o.a. Haushaltskörben liegend.

  • 83,5 Mio deutschen Staatsangehörige + anerkannte Aufenthaltsberechtigte, davon
  • 13,8 Mio unter 16 Jahren
  • 69,7 Mio 16 Jahre und älter
  • 69,7 Mio x 1.500,- € = 104,55 Mrd. €  x 12 Monate  = 1,255 Billionen €
  • 13,8 Mio x    750,- € =   10,35 Mrd. €  x 12 Monate  = 0,124 Billionen €
  •                                                                                              1,379 Billionen €
  • zzgl. Übernahme Krankenversicherungsprämien     0,375 Billionen €
  • Abzgl. aufzulösende Budgets Arbeit+Soziales 2025  0,190 Billionen €
  •                                                                                             1,564 Billionen €
  • Das Gesamt-Steueraufkommen in 2025 lag bei ca.   0,997 Billionen €
  • davon für den Bundeshaushalt 2025 ca.                      0,510 Billionen €
  • Netto-Inlandsprodukt NIP 2025                                    3,552 Billionen €
  • darin Arbeitnehmerentgelte inkl SozVers. +         2,479 Billionen €
  • Unternehmens + Vermögenseinkommen inkl.          1,073 Billionen €
  • Zinsen, Mieten + Pachten
  • Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in 2025 = 42,3 Mio.
  • davon in Büro+Verwaltung sowie kaufmännischen Jobs ca. 15,0 Mio
  • darin Beamte ca. 1,0 Mio + Selbstständige ca. 1,5 Mio

Demographische Entwicklung und Inflation unberücksichtigt.

steuerverteilung
buchhalter
bundeshaushalt

(Quelle destatis, IAB; WEF; Deloitte)

Wie kriegen wir 1,564 Billionen € pro Jahr gegenfinanziert ?

    • Das entspricht ca. 63,1 % der o.a Arbeitnehmerentgelte
    • Bei unterstellt im Durchschnitt gleicher Bezahlung wären das 26,69 Mio. Arbeitsplätze aus den o.a. 42,3 Mio     

Um es vorweg zu sagen, … ich habe da noch bei weitem keine Lösung für, aber ich habe Vorschläge die vielleicht einhergehend mit anderen Vorschlägen zu einer Lösung führen können.

Die Abbildung rechts zeigt eine im Prinzip allgemeingültige Gewinn – und Verlustrechnung (G.u.V.) 

Egal wie einfach oder komplex Dein Unternehmen oder Dein Konzern ist oder das Produkt oder die Dienstleistung ist die Du herstellst, handelst, vermittelst oder verwaltest, am Ende ist allen Varianten gemein:

  • Umsatz
  • –   Kosten
  • =  Gewinn/Verlust

Und egal wie attraktiv, genial oder problemlösend Deine Produkte sein mögen, wenn nicht genügend Menschen Geld haben, diese Produkte zu kaufen, machst Du keinen Umsatz und dann auch keinen Gewinn.

Wir alle verkaufen etwas. Unsere Arbeitskraft an Arbeitgeber damit wir entlohnt werden, nachfragen und konsumieren können, unsere Produkte und Dienstleistungen an Konsumenten oder an Unternehmen die sie veredeln um sie an Konsumenten zu verkaufen. 

Ohne Konsum keine Ökonomie, keine Gewinne, keine Steuern, kein Staatshaushalt, kein Staat.

Kaufkraft / Konsum ist damit die „systemrelevante Ressource“ und das ökonomische Fundament unserer Gesellschaft.

Es ist also in jedermanns Interesse, dass die Menschen mit Mitteln ausgestattet bleiben, damit sie weiter konsumieren können. Die Verteilung dieser Mittel kann organisatorisch durch den Staat über Steuer ID oder Sozialversicherungs-nummer erfolgen. Die dazu erforderliche technische Infrastruktur ist ja im Wesentlichen bereits vorhanden.

Wenn dazu das bisherige Steuervolumen nicht ausreicht, dann muss das Steueraufkommen erhöht werden.

Kann es erhöht werden ? Ja, das geht bereits aus der gezeigten G.u.V. hervor. 

guv

Wenn das Unternehmen im Austausch gegen KI + humanoide Roboter vergleichsweise teure menschliche Arbeitskräfte entlässt, so werden Effizienz und Produktivität gesteigert und der Unternehmensgewinn wird erhöht. Die Besteuerung des erhöhten Gewinns schöpft einen guten Teil wieder ab und führt dies dem Verteilungsvolumen zu. Der andere Teil bleibt im Unternehmen. Über die jeweiligen Anteile Steuerabschöpfung und Verbleib muss mit Augenmass verhandelt werden.

Es müssen sowohl Anreize für das Unternehmen bestehen, als auch ein sinnvoller Beitrag zur Problemlösung d.h. zur Konsumstabilisierung beigetragen werden, denn diese liegt ebenfalls im Interesse des Unternehmens.

Ein blosser Ersatz der Lohnkosten durch eine Technologieabgabe würde für die Unternehmen keine Anreize liefern und wird daher von mir nicht favorisiert.

Thesen:

Immerhin können wir aus der Überlegung und Darstellung bis hierhin Thesen ableiten.

  1. Wenn durch technologiebedingten Arbeitsplatzabbau eine Lohnkosteneinsparung i.H.v 1,564 Billionen durch eine ebenso hohe Technologieabgabe ersetzt würde, wäre der Bedarf zunächst geschlossen.
  1. Wenn durch technologiebedingten Arbeitsplatzabbau der Effizienzgewinn / Produktivitätsgewinn sogar noch über den 1,564 Billionen liegen würde, könnte eine Gestaltung der Besteuerung die Lücke schliessen. Allerdings müsste die erwartete Effiziens- / Produktivitäts-gewinnsteigerung dann sehr erheblich sein ( z.B. + 3,128 Billionen besteuert mit 50%)
  1. Es ist zu prüfen, ob und wie ein Teil des NIP, nämlich Unternehmens + Vermögenseinkommen inkl. Zinsen, Mieten + Pachten i.H.v. 1,073 Billionen zur Finanzierung des Bedarfs aktiviert werden kann
  1. Der Bedarf pro Kopf ist auf realistische Reduzierungspotenziale zu untersuchen ohne den Grundgedanken zu konterkarieren. Eine Überlegung ist, die an PKW gebundenen Kosten mit den Mobilitätskosten autonomen Fahrens bei Bedarf zu vergleichen. Das kann natürlich erst in Wirkung gebracht werden, wenn das flächendeckend funktioniert.
  1. Gleiche Überlegungen gelten den Kostenpositionen Altersvorsorge und Versicherungen
  1. Ein einfacher Hebel wäre, den Bezug doch wieder an die tatsächliche Bedürftigkeit zu koppeln. Das entspräche dann aber nicht mehr dem Gleichbehandlungsgedanken.
    • Neben dem gebundenen Beschäftigten mit Gehalt gäbe es den „freien“ Freizeitler mit Grundeinkommen der darüberhinaus eine entgeltliche Beschäftigung annehmen darf. Dann müsste zumindest der Teil des Gehaltes der dem Grundeinkommen entspricht steuerfrei sein.
    • Gleiches gilt für den Selbstständigen.
    • Im Interesse der Einsparung von Verwaltungskosten wäre die Bedürftigkeitsprüfung technisiert durch das auszahlende Finanzamt durchzuführen.
    • Vermögende ( ist noch zu definieren ) erhalten auch dann kein Grundeinkommen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sondern finanzieren sich aus Zinsen, Mieten, Pacht oder aus Verzehr ihres Vermögens bis hinunter zu einem „Schutzvermögen/Sockelbetrag“ i.H.v. z.B. 1 Mio.
    • Entsprechende Datentransparenz ist herzustellen.

Eine Variante das Grundeinkommen auf einem Niveau anzusiedeln, das dann nicht mehr kompromisslos und bedingungslos ist, weil es die Aufnahme einer wie auch immer gearteten Tätigkeit ergänzend erzwingt, konterkariert alle bis hier angestellten Überlegungen zu Würde und Freiheit.

Ich bin allerdings der Auffassung, dass der starke Wunsch des Menschen nach sinnvoller Beschäftigung in Praxis dazu führen wird, dass in weitgehend überwiegenden Maß ergänzend zum „kompromisslosen und bedingungslosen Grundeinkommen“ eine ergänzende Tätigkeit kombiniert wird, wobei offen ist, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich sei wird.

Wieso nicht weiterhin mit dem geregelten Arbeitslosengeld umgehen ?

  • Weil das Grundeinkommen nicht auf 12 bzw. max 24 Monate befristet ist.
  • Weil Zusatzverdienste nicht angerechnet werden sondern voll erhalten bleiben.
  • Weil das Bewilligungsprocedere, Mitwirkungspflichten und Vermögensprüfungen nicht so entwürdigend ist
  • Weil der Besitzstand des Ehepartners keine Rolle spielt, es sei denn, er fällt in die noch zu definierende Klasse der Vermögenden

Dies alles vorausgeschickt, so wäre mein Vorschlag,

    • das kompromisslose und bedingungslose Grundeinkommen mind. in vorgeschlagener Höhe (1500,- / 750,-) baldmöglichst einzuführen, aber unter Beachtung von o.g. These Nr. 6 an eine entsprechende technische Bedürftigkeitsprüfung zu binden und damit dann den Gleichbehandlungsgrundsatz (Giesskannenprinzip ) hier (zunächst) zu kippen.
    • Die Finanzierung erfolgt aus Besteuerung der technologiebedingt zusätzlichen Effizienz- / Produktivitätsgewinne ( These 2 ) und noch zu diskutierender „Aktivierung/Umleitung“ von Mitteln aus dem Unternehmens – / Vermögenseinkommen i.H.v. z.B. 100 Mrd. (These 3)

Im Gegensatz zur Agenda von Bundeskanzler Friedrich Merz (BuKaFriMe) die unter Einbezug der demographischen Entwicklung -4,2 Mio Arbeitskräfte trotz teilweiser technologiebedingter Kompensation +1,2 Mio Arbeitsplätze bis 2031 einen Arbeitskräftemangel i.H.v. 3,0 Mio. sieht, modelliere ich unter der Annahme grösserer technologiebedingter Disruptionseffekte in Form von radikal 7,2 Mio Arbeitskräften (48%) einen Überschuss an Arbeitskräften von 3,0 Mio ( siehe Blogbeitrag Demographie + KI + Jobs ) und somit einen Bedarf für 

  •   3,0 Mio Menschen ab 16. Lebensjahre ( um im Modell zu bleiben )
  • 13,8 Mio Menschen bis 15. Lebensjahre (unbereinigt um den Anteil mit vermögenden Eltern)
  •   3,0 Mio x 1.500,- € =     4,50 Mrd. €  x 12 Monate  = 0,054 Billionen € /   54 Mrd. €
  • 13,8 Mio x    750,- € =   10,35 Mrd. €  x 12 Monate  = 0,124 Billionen € / 124 Mrd. €
  •                                                                                              0,178 Billionen € / 178 Mrd. €
  • zzgl. Übernahme Krankenversicherungsprämien      0,375 Billionen €
  • Abzgl. aufzulösende Budgets Arbeit+Soziales 2025  0,190 Billionen €
  •                                                                                              0,363 Billionen € / 363 Mrd. €
  • Nun widmen wir um aus Unternehmens-/Vermögenseinkommen.        – 100 Mrd. €
  • Finanzierungslücke                                                                                              263 Mrd. €

Der Effizienz – / Produktivitätsgewinn muss i.Z.m den o.a. 7,2 Mio durch Technologie ersetzten Arbeitskräften stehen und wird entwickelt wie folgt:

  • Arbeitnehmerentgelte inkl SozVers. 2025 (s.o.)                                      2.479,0 Mrd.€
  • Anteil Büro/Verwaltung, kaufmännische Jobs ca 30 % (IAB) =>               743,7 Mrd.€
  • Beschäftigte ca 15 Mio Arbeitnehmer*innen  ( = 4.131,67 € Kopf/Monat)
  • Der Effizienz- / Produktivitätsgewinn d. Arbeitsplatzabbau 7,2 Mio  =  357,0 Mrd. € (4.137,67 x 12 x 7,2 Mio) 100,0 %
  • übersteigt die o.g. Finanzierungslücke                                                        263,0 Mrd. €   um                                                                                                                         94,0 Mrd. €

Die Abschöpfungsquote i.H.v. 73,7 % wird sicher als zu hoch empfunden.

Stellschrauben sind:

  • Kinder vermögender Eltern aus der Rechnung rausnehmen (leider keine Gleichbehandlung)
  • oder einen Teil des ersparten Budgets für Arbeit + Soziales doch aktivieren

In den Jahren 2032 –  2035 wird sich das durch den Demographieeffekt etwas entspannen.

Wenn der Disruptionseffekt > 48 % ist wird der Effizienzgewinn höher sein. 

Da das Grundeinkommen 1.500,- p.P. unter dem Niveau des bislang bezogenen Gehaltes 4.131,67 liegt, wird die Finanzierbarkeit aus Besteuerung des Effizienzgewinnes einfacher.   

buchhalter und konfetti
bundesadler nachdenklich
zwergentanz

Ergebnis aus meiner Sicht:

    • Es gibt m.E. einen gangbaren Weg zu einem vernünftigen Kompromiss, verbunden mit einer aus meiner Sicht deutlichen Verwaltungserleichterung.
    • Dies beinhaltet auch den Vorschlag zur Krankenversicherung oder Rentenversicherung der noch weiter zu entwickeln ist.
    • Schnelles organisatorisches Handeln ist erforderlich

Abgesang:

Das alles ist noch sehr weit weg vom „bedingungslosen Grundeinkommen“ das zum sorgenfrei bequemen Leben führt, das Sicherheit bietet und daher Freiheit produziert. Es ist noch nicht das, was ich mir für die Menschen und die Welt erhoffe.

Es bleibt irgendwie ein schaler Geschmack im Mund. Wir retten den Konsum, damit wir uns über Wasser halten. Schon wieder müssen wir uns dem Umstand der Finanzierbarkeit beugen.

„Mein Utopia“ beinhaltet auf jeden Fall das Konzept „Arbeit“ … oder besser „sinnvolle Tätigkeit“ 

  • Bildung und Forschung
  • Handwerk, Kunst, Kultur
  • ökologische Regeneration
  • soziale und lokale Gemeinschaft, Sorge füreinander
  • Produktivität misst sich nicht mehr allein in Wachstum,
  • sondern in Lebensqualität, Zeitwohlstand und Beziehungstiefe.

Ich will NEIN sagen können, zu sinnleeren Routinen und JA sagen, zu dem was trägt

Ich wünsche mir eine stillere aber menschlichere Ökonomie in der Erweiterung oder Verteidigung des Besitzstandes nicht mehr die primär treibende Kraft ist

Ich lade jeden gerne zum Meinungsaustausch ein und bin insbesondere auch für Beiträge von Volkswirtschaftlern und Geldtheoretikern dankbar.

Kann es einen Weg in mein Utopia geben ?

Cassius, 08.02.2026

(Lest auch die Beiträge Demographie + KI + Jobs / in Zukunft … „Berufung“)

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