Das Eigentum … ? (1)

Kann es eigentlich Eigentum an Land das heisst an Grundstücken geben ?  …. eine interessante Frage… 

„Natürlich …“ …. werdet Ihr sagen …  das gehört jemand. Dem XY, dem Unternehmen Z, der Kirche, der Gemeinde usw….     das steht so im Grundbuch.

Und wieso ?  …. Der hat das geerbt, die haben das gekauft, denen ist das geschenkt worden von jemand dem es vorher gehört hat, … oder auch …. das war schon immer so !

Aber, war das tatsächlich schon immer so ?

Die Menschen kamen erst, da war das Land schon lange da. Wie muss ich mir das also vorstellen ?

Eine nomadisierende Horde von Frühmenschen zieht durch die Savanne um ein Gnu zu jagen ….

… plötzlich trifft sie auf eine andere Horde die das gleiche Gnu jagt …

vielleicht waren Gnus ja selten zu jener Zeit – 

… und man verliert keine lange Zeit mit Diskussion sondern löst das Problem mit gegenseitigem Erschlagen.

Der Überlebende verspeiste den unterlegenen Kontrahenten – weil das Gnu nicht so lange warten konnte und weggelaufen ist    und zieht mit der Resthorde weiter oder er gründet mit einer netten Frühmenschin die da grade am Weg stand eine neue Horde … 

… und zieht wieder weiter durch die Savanne um ein Gnu zu jagen …. 

Plötzlich treffen sie erneut auf eine andere Horde.

Um das erneute Erschlagen zu vermeiden – weil das auf Dauer die Ressourcen belastet und das Überleben erschweren würde – einigt man sich wie folgt:

Befindet sich das Gnu diesseits des grossen Felsens mit der Zacke bis zur diesseitig am Horizont erkennbaren Berglinie wo die Sonne aufgeht,  – darf es von Horde A gejagt werden …

jagdszene mit gnu

 

… befindet es sich aber jenseits des besagten Felsens bis zum jenseitig am Horizont erkennbaren Wald wo die Sonne sinkt aber noch nicht untergegangen ist … weil es jeweils hierhin oder dorthin gelaufen ist     Gnus sind ja schonmal unentschlossen    so ist der Horde B Jagdglück zu wünschen. 

Die Vereinbarung musste nach ein paar unerfreulichen Zwischenfällen später nochmal nachgebessert werden, weil Raum – Parameter wie Horizont zum Stand der Mittagssonne bzw. Horizont wo niemals Sonne ist …noch einzubauen waren.

Wie auch immer, … das war – so scheint mir – also die erste Landnahme durch Menschen.

Und das hat sich damals rumgesprochen …. und man hat das Verfahren für tauglich befunden.

…. bis die Zahl der Horden doch deutlich zugenommen hat und größere Horden innovative Ideen nach dem Motto „wegnehmen statt wegziehen“ entwickelt hatten.

Das war die Erfindung des Prinzips „regionale Ausdehnung“ dem man sehr lange Zeit viel abgewonnen hat. 

Den Slogan hat man dabei eigentlich nie wirklich verändert.

Einhergehend mit dieser Entwicklung muss ja nun festgestellt werden, dass auch der Begriff Landnahme sich  – der Faktenlage folgend  – zu Landwegnahme hätte entwickeln müssen…. aber man blieb wohl umgangssprachlich bei der Vereinfachung. 

Nur manchmal hört man den korrekten  Begriff heute … das mag an der Perspektive dessen liegen, der diesen Begriff benutzt.

Die Definition der begrenzenden Parameter entwickelte sich mit der Zeit natürlich weiter, ebenso die Nutzung der jeweils beschriebenen Flächen und Regionen und deren Bezeichnung z.B. als Reich oder Land … oder … irgendein … „…..tum“

Da es Sitte war, dass irgendein erfolgreicher Anführer sich einen repräsentativen Titel verlieh um seiner Großartigkeit und Würde Ausdruck zu verleihen … und er ja nun Vorsitzender seiner vielen Gefolgsleute war, die die beanspruchte Region bevölkerten, lag es nicht fern …. die Bezeichnung der Region mit der Funktion des Anführers zu verknüpfen … so z.B Kaiserreich oder Königreich.

Diese Könige oder Kaiser – im folgenden sage ich nur König, denn davon gab es mehr  – waren umso mehr auf Vertrauensleute angewiesen, je grösser die Zahl der Gefolgsleute war … auch um das Gefolge folgsam zu halten.

Um diese Vertrauensleute gewogen zu halten bevor diese eigene Begehrlichkeiten entwickelten, übertrug der König – nun den Mitarbeitern die sich als besonders loyal erweisen hatten – die Verantwortung über einzelne Regionen seines Reiches … auch in der Absicht sich fortan nicht mehr um alles selbst kümmern zu müssen. ( …das ist immer noch ein Grundprinzip der Mehrzahl heutiger Organisationsformen)

Das Führen von Kriegen aber – damals als Beschäftigung der Eliten hoch angesehen – nahm der König in der Regel weiterhin selbst wahr .. weil „regionale Ausdehnung“ einfach Chefsache war und die meiste Reputation brachte…… allerdings kostete das Ressourcen ( Soldaten, Material, Lebensmittel etc. ) … und Geld … ein Konzept was man im Laufe der Zeit erfunden hatte.

Dies alles bezog der König aus den verwalteten Regionen seiner loyalen Mitarbeiter, die das dort mit Hilfe der dort lebenden Menschen nach der jeweiligen Methode der damaligen Zeit fleissig erwirtschaftet hatten.

feldarbeit

Und nach erfolgreicher „regionaler Ausdehnung“ war der König natürlich dankbar….. 

…. das reichte aber den Regionalverwaltern auf Dauer nicht … und da zuviel Unmut die Stimmung am Königshof bei den Siegesfeierlichkeiten getrübt hätte, erklärte der König ….  so sukzessive je nach Bedarfslage und politischem Kalkül … die zur Verwaltung überantworteten Regionen entweder gleich in Gänze ..  oder aber zunächst in definierten Unterregionen den Verwaltern „zu Eigen“.

Da auch die Verwalter seit Verleihung der Verantwortlichkeit über die Ihnen zugedachte Region Ihre Würde mit einem ebenfalls verliehenen klangvollen Titel unterstreichen durften – nämlich z.B. Herzog oder Fürst… kam es nun in schöner Tradition unter sorgfältiger Abstufung vom Reich zum Herzogtum bzw. Fürstentum etc.

Dies alles wurde feierlich durch mehr oder weniger prächtige Urkunden mit Wachs und Siegeln begleitet und im jeweiligen Archiv  – vermutlich in einem besonderen Regal  verwahrt. 

Das war also der Vorläufer des Grundbuchamtes.

Danach ging man wieder zu den Feierlichkeiten über.

Letztlich hat der König also jemandem etwas „zu Eigen“ gemacht,  was dem König eigentlich gar nicht gehörte und auch nicht seinen Vorgängern oder Vorvorgängern  … sondern was er lediglich durch eine seeehr lange Kette wiederholter Landwegnahmen für sich beanspruchte.

Nun, … die Zeit ging natürlich weiter. 

Es kamen gute und schlechte Jahre … auch Seuchen, Flutkatastrophen, Missernten, Hungersnöte unterschiedlich verteilt über die Regionen …. und der ein oder andere Fürst eines Fürstentums musste Getreide oder Vieh vom nachbarlichen Fürstentum kaufen um seine Leute zu ernähren und friedlich halten …  damit er weiter Fürst bleiben konnte.

Und so stieg er runter in die Schatzkammer seiner Burg und stellte fest … upps, kein Schatz mehr da … zuviel Gelage und Feierlichkeiten, zuviel dies und zuviel das …. und zuwenig Steuern eingenommen.

Da er aber jetzt Getreide und Vieh kaufen musste – oder Soldaten bezahlen musste um das mürrische und hungrige Volk in Zaum zu halten – musste er eine andere Lösung finden.

Da sah er im Archiv gleich neben der Schatzkammer  – in einem besonderen Regal – seine mehr oder weniger prächtige, gewachste und gesiegelte Version der Urkunde, mit der ihm vom König das Fürstentum „zu Eigen“ gemacht wurde….. und es kam ihm die Idee.

Nuja , sagte er sich … was dem einen Recht is, is dem anderen billig … lasse ich halt eine neue ebenfalls mehr oder weniger prächtige gewachste und gesiegelte Unterurkunde fertigen –  vermutlich eine weniger prächtige – durch die ich einen „kleinen Teil“ des mir „zu Eigen gemachten“ Fürstentums“ für einen Betrag „X“ verkaufe .. und kaufe davon Getreide und Vieh … oder Soldaten … oder beides…. und dann ist alles wieder im Lack. 

(… ich kann mit vorstellen, dass daher die englische Bezeichnung „good luck“ kommt … öhem …hüstel, hüstel )

Natürlich muss das verkaufte Land genau identifizierbar bezeichnet sein und vom ursprünglichen Gesamtland unterscheidbar sein und abgezogen werden, sonst ist später Chaos und Klopperei.

Und so wurde der Berufsstand des Landvermessers geboren … und das Katasteramt.

regal mit urkunden
baron unterzeichnet

Was war aber nun mit dem Käufer des nämlichen Stück Landes ? Abgesehen davon dass er Geld haben musste, so war er doch nicht notwendigerweise ein Fürst. 

Die Lösung drängt sich auf, das Land lag zwar im Fürstentum, wird aber dem Käufer „zu Eigen“ gemacht und ist daher fortan ein „Eigentum“ … Taraaah. !!

Und… sofern dieses „Eigentum“ nicht gewaltsam unter Ableben des bisherigen Eigentümers wechselte, wurde es unter Aufteilung nach nicht einheitlichen Schlüsseln an die jeweiligen Nachkommen vererbt … manchmal auch an die Kirche in der Absicht sich einen Platz im Himmelreich zu sichern.

…. wohlgemerkt, es handelt sich immer noch um einen kleinen Teil eines größeren Teils einer durch Landwegnahme in Anspruch genommenen Region.

Auftritt der Banken

Damals galt ja, … „nur Bares ist Wahres“ … und der Handel erfolgte Zug um Zug….

…. aber auch das wurde „evolutioniert“

Ein Landverkauf wie beschrieben ist zwar im ersten Moment „eine Erfolgsstory“ aber man läuft Gefahr irgendwann kein Land mehr zu haben dass man verkaufen kann.

Es gilt daher also Geld zu erhalten um Einkaufen gehen zu können ohne das Land verkaufen zu müssen….

… und das gelingt durch „Pfandleihe“ … d.h. man leiht sich Geld und verpfändet dazu ein zu definierendes Grundstück.

Die Bezeichnung der Pfandleihe als Kredit oder Darlehen gilt als das schönere Wort.

Um dies zu kennzeichnen wird auf dem betreffenden Grundstück – das ja im „Katasteramt“ identifizierbar war und im „Grundbuchamt“ verwaltet wurde, ein Vermerk eingetragen den man Hypothek oder Grundschuld nennt.

Sodann bemüht man sich nach Kräften…, als Fürst durch Erhebung ( … ein anders Wort für Erfindung) von Steuern, die den kräftigen Steuereintreibern von den fleissigen Mitarbeitern auf den Feldern des Fürsten gern übergeben wurden … das erhaltene Geld – nebst Zinsen – wieder zurückzuzahlen und so das Pfandgrundstück wieder auszulösen.

Schon damals war deutlich, Zinsen sind der verhandelte Preis für einen Zeitraum zur Verfügung gestellten Geldes. Dieses Geld war mit Rückzahlungsbedingungen verbunden. Die Rückzahlung – auch der Zinsen – erfolgt durch Arbeitskraft (… auch der von Dritten) oder Pfandverwertung. 

Alternative Strategien sind Glücksspiel / Wetten oder Umschuldung. Das ist auch heute noch so.

Wenn eine Auslösung des Pfandgrundstücks zu den bei Pfandleihe vereinbarten Bedingungen  nicht gelang, so wechselte das Grundstück zum neuen „Eigentümer“ der es vorher als Pfand genommen hat oder an den es vom Pfandnehmer gegen Auslösung des Pfandes plus Aufschlag verkauft wurde.

steuereintreibung
kaufleute

Zuerst waren nur reiche Kaufleute die Geldverleiher / Kreditgeber. 

Im Laufe der Zeit fühlten diese sich zu häufig mit diversen despektierlichen Bezeichnungen verunglimpft und merkten zudem, dass das Verleihen ausschliesslich eigenen Geldes ein zu hohes persönliches Verarmungsrisiko barg. 

Auch war der Kontakt zu den Königen, die zwar meist als Kreditnehmer auftraten aber über bewaffnete Armeen verfügten, mit Gesundheitsrisiken verbunden.

Sie beschlossen daher, nicht nur eigenes, sondern Ihnen von Dritten anvertrautes Geld ebenfalls zu verleihen und dadurch das Geschäftsmodell zu hebeln und nannten diese Konstruktion dann Bank.

Dieses Geschäftsmodell hat sich trotz Entwicklung unzähliger Instrumente, Verfahren und Varianten im Laufe der Zeit zwar verkompliziert, aber im Kern dann eigentlich nie mehr geändert

Jedoch hatte es eine signifikant positive Wirkung auf beide benannten Problemkreise.

Über Jahrhunderte wurden alle diese Verfahren so häufig praktiziert, dass nun eine fast unzählige Kleinteiligkeit an „Landessplittern“ existiert, zu denen wir Flur, Flurstück oder Parzelle sagen, die sich „im Eigentum“ ebenso fast unzähliger unterschiedlicher Menschen befinden ….

…. und unverändert handelt es sich immer noch um einen kleinen Teil eines größeren Teils einer durch Landwegnahme in Anspruch genommenen Region.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, an Diebesgut kann kein Eigentum erworben werden (auch nicht gutgläubig, d.h. in der Annahme dies sei kein Diebesgut).

Vor dem Hintergrund der bis hier skizzierten Abfolge … Kann hier überhaupt guter Glaube an die Rechtmäßigkeit der ersten Landnahme resp. der nachfolgenden Landwegnahmen bestehen ?

Wohl an der praktischen Wirksamkeit. 

Die Frage nach „dem ersten Nehmen“ wird nicht gestellt, sondern die Verhältnisse müssen als gegeben hingenommen werden, zumal ein Beginn irgendwelcher Aufzeichnungen ohnehin erst Jahrzehntausende später erfolgte. Der Ursprung liegt „ausserhalb.positiven Rechts“.

Ist das Land gefunden worden ? … wohl eher umgekehrt, das Land fand plötzlich Menschen vor.

War die erste Landnahme der Horden A und B damals Diebstahl ? … wer will das sagen, das Land war da und es scheint ja bis dahin keinem gehört zu haben.

vertragsabschluss3d

Horde A und Horde B haben sich schlicht geeinigt, dies jetzt so zu sehen und praktizieren zu wollen, obwohl das vorgefundene Land bis dahin insgesamt eigentlich sowohl Horde A als auch Horde B gehört hat. 

Im Übrigen denke ich, dass es den Horden damals gar nicht um das Land d.h. den Boden an sich gegangen ist, sondern nur um ein höheres Maß an Ungestörtheit / Sicherheit innerhalb einer Region jagen zu können, ohne Einwirkungen der jeweils anderen Horde befürchten zu müssen.

Der beabsichtigte Nutzen war Sicherheit bei der Jagd, das Vehikel war „Regionszuweisung“

Eigentum ist also eine soziale Institution… und wenn das Recht des Stärkeren wieder greifen sollte, dann ist Eigentum eine Illusion.

„Neben“ dieser sozialen Institution aber denke ich, …. das Land / die Erde hat seit Anbeginn schon immer „uns allen“ gehört, allen Generationen vor uns und allen Generationen nach uns ….

… und schon immer waren die jeweilig lebenden Generationen in der Pflicht und Fürsorge „das Land“/ die Erde und alle Lebensgrundlagen für die folgenden Generationen treusorgend zu verwalten und zu erhalten….

… dann kann keine Landfläche ob ganz oder zersplittert ins Eigentum eines einzelnen resp. einer Mehrzahl gelangen, die kleiner ist als Alle.

Auch Staaten könnten nicht Eigentümer der Fläche sein die sie durch Ihre Staatsgrenzen eingrenzen, zumal diese ja änderbar sind und vielfach in der Geschichte auch geändert wurden, – was auch in Zukunft passieren kann.

Aber sie können souveräner Treuwalter der Fläche innerhalb Ihrer Staatsgrenzen sein und hinsichtlich der Nutzung der Fläche Vereinbarungen mit den jeweiligen Flächennutzern treffen.

Damit würden Erbbaurechtskonstruktionen aller Art zum probaten aber auch einzigen Mittel werden um Flächen in Nutzung zu bringen.

Was würde das ändern ?

Bei Immobilien Projekten aller Art würde der Kaufpreisanteil für ein bebaubares Grundstück entfallen.

Der Erbaurechtsgeber wäre der Staat der entweder direkt oder über eine zwischengeschaltete Gesellschaft eine Verpachtung an den Investor der Immobilie installiert

Der vereinnahmte Erbbauzins wurde in den Staatshaushalt / Landeshaushalt fliessen und könnte als Einnahme der staatlichen Gemeinschaft z.B. Teile des Grundeinkommens finanzieren. 

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Wir müssen leben mit dem was wir vorfinden, aber was wir vorfinden muss nicht immer so bleiben.

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Du bist schockiert ? …… ist das linksradikal, kommunistisch, subversiv ?

Mitnichten. Niemandem soll etwas weggenommen werden. Selbst der im Beitrag „Zukunftsstadt“ gemachte Vorschlag hinsichtlich der Fläche auf der die Stadt zu errichten wäre, ist nicht dahingehend misszuverstehen, zumal dieser Beitrag ja auch noch die Variante Erwerb durch den Staat beinhaltet.

Nein, das hier ist ein Vorschlag zu einer Veränderung des „Mind-Sets“, der gedanklichen Haltung, im Bewusstsein, dass dies viele Jahrzehnte – möglicherweise auch mehrere 100 Jahre braucht, aber irgendwo und irgendwann seinen Anfang braucht um irgendwann zum Ende zu kommen. 

Städte / Gemeinden können Ihre Vorkaufsrechte ausüben oder sie können aus Nachlässen begünstigt werden. Möglich ist auch, sein Eigentum nach dem Tod einer Stiftung mit entsprechender Ausrichtung oder dem Staat zu überlassen möglichst verbunden mit einem Veräusserungsverbot. Das muss kein Einzelfall bleiben.

Cassius, 15.02.2026

(lest auch die weiteren Beiträge zum Thema Eigentum / Grundeinkommen / Zukunftsstadt)

(… im Übrigen ist aus unbekannter Quelle doch ein hochentwickeltes Foto über die Einigung der ersten Regionszuweisung aufgetaucht….) … auf der Rückseite steht…. „…die Erde ist Euch nur geliehen …“ ….. Grüsse, Klaatu

vertragsabschluss real und ufo

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